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Wichtig für Leistungen

Pflegegrad beantragen: Der große Leitfaden

Alles, was Sie wissen müssen: Voraussetzungen, Begutachtung, die 6 Module und Tipps für den MDK-Besuch.

Warum dieser Antrag so wichtig ist

Der Pflegegrad (früher Pflegestufe) ist das Fundament der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Er entscheidet darüber, ob und wie viel Unterstützung Sie von der Pflegekasse erhalten – sei es Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbeträge oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Viele Betroffene scheuen den Antrag aus Angst vor der Bürokratie oder weil sie sich "noch nicht so schlimm" fühlen. Doch Leistungen stehen Ihnen zu, um die häusliche Pflege so lange wie möglich zu sichern.

Pflegeberatung

Kostenübernahme-Antrag als PDF herunterladen

Laden Sie das Formular für den Kostenübernahme-Antrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI, Produktgruppe 54) kostenlos herunter – zum Ausdrucken und Einreichen bei Ihrer Pflegekasse.

1. Was ist ein Pflegegrad genau?

Seit der Pflegereform 2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Ziel dieser Umstellung war es, dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf besser gerecht zu werden. Früher lag der Fokus stark auf körperlichen Gebrechen. Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen fielen oft durch das Raster. Das neue System (NBA – Neues Begutachtungsassessment) misst den Grad der Selbstständigkeit.

Es geht also nicht mehr primär darum, wie viele Minuten Pflege am Tag nötig sind, sondern darum, was der Betroffene noch selbstständig erledigen kann und wo er personelle Hilfe benötigt.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Je höher der Pflegegrad, desto höher die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und desto umfangreicher die Leistungen.

Pflegegrad Definition der Beeinträchtigung Punkte (im Gutachten) Pflegegeld (monatlich)
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis unter 27 - (nur Entlastungsbetrag)
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5 332 €
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70 573 €
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis unter 90 765 €
5 Schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen 90 bis 100 947 €

*Stand der Geldbeträge: 2024. Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es Sachleistungen (Pflegedienst) in deutlich höherer Höhe.

2. Die Begutachtung: Die 6 Module

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei Privatversicherten von MEDICPROOF prüft sechs Lebensbereiche. Diese werden unterschiedlich stark gewichtet, um den Gesamtscore zu ermitteln.

Modul 1: Mobilität (10%)

Wie selbstständig kann sich die Person bewegen? Aufstehen aus dem Bett, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen. Wer hier Hilfe braucht, sammelt erste Punkte.

Modul 2: Kognitive & kommunikative Fähigkeiten (15%*)

Verstehen und Reden. Orientierung in Zeit und Ort. Erkennen von Risiken. Besonders relevant bei Demenz.

Modul 3: Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (15%*)

Nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Ängste, Wahnvorstellungen. Wie viel Unterstützung ist zur Beruhigung nötig?

Modul 4: Selbstversorgung (40%)

Das wichtigste Modul! Waschen, Anziehen, Toilettengang, Essen und Trinken. Hier gibt es die meisten Punkte zu holen.

Modul 5: Umgang mit Krankheit/Therapie (20%)

Medikamenteneinnahme, Verbandwechsel, Arztbesuche, Blutzucker messen. Kann die Person das alleine?

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15%)

Tagesablauf planen, Kontakte pflegen, Hobbys nachgehen. Soziale Isolation vermeiden.

* Zwischen Modul 2 und 3 wird nur der höhere Wert für die Berechnung herangezogen, sie werden zusammen mit 15% gewichtet.

3. Schritt für Schritt zum Antrag

Schritt 1: Der Antrag (sofort!)

Warten Sie nicht. Rufen Sie heute noch bei Ihrer Pflegekasse an. Das Datum des Anrufs gilt als Antragsdatum. Wenn Sie erst in drei Wochen alle Unterlagen zusammensuchen, verschenken Sie bares Geld. Die Kasse schickt Ihnen dann ein Formular zu, das Sie in Ruhe ausfüllen können.

Schritt 2: Das Pflegetagebuch

Während Sie auf den Termin warten, führen Sie ein Pflegetagebuch. Das ist kein offizielles Muss, aber das mächtigste Werkzeug für den Erfolg. Notieren Sie über 1-2 Wochen minuziös:

  • Wann musste geholfen werden? (Uhrzeit)
  • Was wurde gemacht? (z.B. "Hilfe beim Zähneputzen", "Essen klein schneiden")
  • Warum war es nötig? (z.B. "Zittern in den Händen", "Vergisst den Ablauf")
  • Wie lange hat es gedauert?

Zeigen Sie dieses Tagebuch dem Gutachter. Es belegt den Bedarf schwarz auf weiß, auch wenn der Pflegebedürftige beim Besuch einen "guten Tag" hat.

Schritt 3: Der Begutachtungstermin

Der MD kündigt sich schriftlich an. Dieser Termin findet im Wohnbereich des Pflegebedürftigen statt.
Goldene Regel: Nichts beschönigen!
Ältere Menschen neigen aus Scham dazu, sich fitter zu präsentieren als sie sind. ("Das Waschen klappt noch wunderbar!"). Wenn das nicht stimmt, müssen Sie als Angehöriger korrigierend eingreifen – sensibel, aber bestimmt. "Mutter, du weißt doch, dass ich dir gestern erst helfen musste, weil du nicht in die Wanne kamst." Der Gutachter darf nur bewerten, was er sieht oder glaubhaft geschildert bekommt.

Schritt 4: Der Bescheid

Maximal 25 Arbeitstage nach Antragstellung muss der Bescheid da sein. Wird diese Frist ohne Grund überschritten, haben Sie Anspruch auf 70 Euro pro Woche Verzögerungsgebühr. Prüfen Sie den Bescheid genau. Wurde der Pflegegrad bewilligt? Stimmt die Einstufung?

4. Was tun bei Ablehnung? Widerspruch!

Es kommt häufig vor, dass Anträge beim ersten Mal abgelehnt oder zu niedrig eingestuft werden. Nehmen Sie das nicht hin. Sie haben einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Tipp für den Widerspruch

Fordern Sie zuerst das Pflegegutachten an (falls es nicht beilag). Gehen Sie es Punkt für Punkt durch. Hat der Gutachter bei Modul 4 "selbstständig" angekreuzt, obwohl Hilfe nötig ist? Schreiben Sie das auf. Ein begründeter Widerspruch hat sehr hohe Erfolgschancen, da oft Flüchtigkeitsfehler passieren.

Fazit

Der Weg zum Pflegegrad kann nervenaufreibend sein, aber er lohnt sich. Es geht um die finanzielle Absicherung der Pflege und Anerkennung der Leistungen, die Sie als Angehörige erbringen. Nutzen Sie Beratungsangebote von Pflegestützpunkten – diese sind neutral und kostenlos.

Die vollständige Leistungsübersicht nach Pflegegrad 2026

Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Die folgende Tabelle zeigt, was Ihnen mit welchem Pflegegrad zusteht (Stand 2026, häusliche Pflege):

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Entlastungsbetrag (monatlich, zweckgebunden) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Verhinderungspflege (jährlich) 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Kurzzeitpflege (jährlich) 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Wohnraumanpassung (je Maßnahme) 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €

* Stand 2026. Alle Beträge können sich durch gesetzliche Anpassungen ändern. Pflegegeld und Sachleistungen können anteilig kombiniert werden (Kombinationsleistung nach §38 SGB XI).

So bereiten Sie den MDK-Besuch optimal vor

Der Begutachtungstermin ist die wichtigste Weiche im gesamten Prozess. Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 bedeuten – und damit mehrere Hundert Euro monatlich. Diese Maßnahmen helfen am meisten:

Pflegetagebuch führen

Mindestens 2 Wochen vor dem Termin täglich notieren: Was wurde wann getan? Wie lange? Warum war Hilfe nötig? Das Tagebuch belegt den Bedarf auch dann, wenn der Pflegebedürftige beim Besuch einen besonders guten Tag hat.

Angehörige hinzuziehen

Seien Sie unbedingt dabei. Der Pflegebedürftige neigt aus Scham dazu, seine Situation zu beschönigen. Als Angehöriger können Sie ergänzend eingreifen – sachlich und respektvoll, aber klar.

Arztberichte bereitlegen

Diagnosen, Krankenhausentlassungsberichte, Medikamentenpläne und Rezepte zeigen dem Gutachter das gesamte medizinische Bild. Legen Sie diese sichtbar aus.

Nichts aufräumen oder verstecken

Hilfsmittel sichtbar lassen: Rollator, Haltegriffe, Bettgitter. All das signalisiert dem Gutachter, dass echter Unterstüzungsbedarf besteht. Ein aufgeräumtes „perfektes“ Bild schadet der Einstufung.

Schlechtesten Tag schildern

Beschreiben Sie den typischen schwierigen Tag, nicht den Ausnahme-Gutetag. „Manches Mal klappt es alleine“ ist weniger relevant als „an 4 von 7 Tagen braucht sie Hilfe beim Aufstehen.“

Widerspruch lohnt sich fast immer

Gut 25 % aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide sind erfolgreich. Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie jede Einstufung gezielt. Bei begründetem Widerspruch sind die Erfolgschancen hoch.

Tipp nach dem Pflegegrad-Bescheid

Haben Sie Ihren Pflegegrad erhalten? Dann können Sie sofort Ihre monatliche Pflegebox bestellen – kostenlos, ohne Vertragsbindung. Die 42-Euro-Pauschale steht Ihnen ab dem ersten Monat zu und lässt sich nicht ansparen. Jeder nicht genutzte Monat ist verlorenes Geld.

OP

Odenwald PflegeBox – Pflegeberatung

Unser Team berät täglich Pflegebedürftige und Angehörige im Odenwald und Hessen. Alle Ratgeberinhalte stammen aus der Praxis und werden regelmäßig auf Aktualität geprüft.

Zuletzt aktualisiert: März 2026


Häufige Fragen (FAQ)

Ja, dann stellen Sie einen Höherstufungsantrag. Das Vorgehen ist exakt dasselbe wie beim Erstantrag. Es folgt eine erneute Begutachtung. Achtung: Theoretisch (wenn auch selten) kann der Grad auch gesenkt werden, wenn sich der Zustand verbessert hat.

Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein monatliches Pflegegeld zur freien Verfügung. Sie haben aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag (125 €), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €) und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (4.000 €).

Ja, absolut. Das war die große Errungenschaft der Pflegereform 2017. Durch die Module 2 (Kognition) und 3 (Verhalten) werden geistige Einschränkungen nun gleichberechtigt berücksichtigt. Wer körperlich fit ist, aber aufgrund von Demenz nicht alleine leben kann, erhält oft einen hohen Pflegegrad.
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