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Kostenübernahme § 40 SGB XI

Kostenlose Pflegehilfsmittel: Ihr Anspruch erklärt

Wie Sie sich die 42-Euro-Pauschale der Pflegekasse sichern und welche Produkte wirklich erstattet werden.

Die versteckte Finanzspritze

Häusliche Pflege geht ins Geld. Strom, Wasser, Medikamente – die Ausgaben steigen oft rapide. Eine Leistung, die fast jedem Pflegebedürftigen zusteht, aber oft vergessen wird, sind die "zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel". Wir zeigen Ihnen, wie Sie dieses Budget von jährlich 504 Euro ohne großen Aufwand nutzen.

Pflegebox Inhalt Wert: 42 € / Monat

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Der Gesetzgeber unterscheidet im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) zwischen technischen Hilfsmitteln (wie einem Pflegebett oder Rollator, die man oft nur leiht) und Hilfsmitteln, die wegen ihrer Beschaffenheit nur einmal verwendet werden können.

Hierbei handelt es sich um reine Hygiene- und Schutzprodukte für die Pflegeperson. Der Gedanke dahinter: Wer jemanden pflegt, muss sich und den Pflegebedürftigen vor Keimen schützen. Diese Kosten sollen nicht am Pflegehaushalt hängen bleiben.

Der 3-Punkte-Check: Habe ich Anspruch?

Der Anspruch ist gesetzlich genau geregelt. Wenn Sie hinter diese drei Punkte einen Haken setzen können, haben Sie Anspruch auf die volle Pauschale.

  • 1. Anerkannter Pflegegrad

    Der Betroffene hat einen Pflegegrad von 1, 2, 3, 4 oder 5. (Schon ab Pflegegrad 1 geht's los!)

  • 2. Häusliche Pflege

    Die Pflege findet im privaten Umfeld statt (eigene Wohnung, Haus der Kinder, WG, Betreutes Wohnen). NICHT im stationären Pflegeheim.

  • 3. Private Pflegeperson

    Mindestens eine private Person (Angehöriger, Freund, Nachbar) hilft bei der Pflege. Kommt NUR ein Pflegedienst, besteht der Anspruch meistens nicht (da der Pflegedienst sein eigenes Material mitbringt).

Welche Produkte werden im Detail bezahlt?

Die Liste der erlaubten Produkte (Anlage 2 zum Hilfsmittelverzeichnis, PG 54) ist strikt limitiert. Sie können nich einfach Shampoo oder Hautcreme kaufen. Nur Produkte, die primär dem Schutz dienen, sind gelistet.

Händedesinfektion

Achten Sie auf "begrenzt viruzid" oder "viruzid". Wichtigste Maßnahme, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern. Anwendung: Vor und nach jeder pflegerischen Tätigkeit.

Flächendesinfektion

Speziell für Flächen rund um das Pflegebett, Toilettenstuhl oder Nachttisch. Nicht für den allgemeinen Hausputz gedacht, sondern für Risikoflächen.

Einmalhandschuhe

Der Klassiker. Schützt vor Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Urin, Blut, Speichel). Materialien: Nitril (reißfest, allergiefrei), Latex (elastisch) oder Vinyl.

Bettschutzeinlagen

Saugende Unterlagen (meist 40x60cm oder 60x90cm) für das Bett. Verhindert, dass Nässe in die Matratze zieht. Erspart unglaublich viel Wäschewaschen.

Schutzschürzen

Einwegschürzen werden über der Kleidung getragen, z.B. beim Waschen im Bett, um die Kleidung der Pflegeperson vor Nässe zu schützen.

Mundschutz

OP-Masken oder FFP2-Masken. Schützen den Pflegebedürftigen (der oft ein schwaches Immunsystem hat) vor Atemwegsinfekten der Pflegeperson.

Abrechnung: Warum Sie nichts zahlen müssen

Viele Kunden fragen uns: "Ist das wirklich seriös kostenlos?" Ja.

Der bürokratische Weg funktioniert so: Sie müssten theoretisch jeden Monat in eine Apotheke gehen, Quittungen sammeln, diese bei der Pflegekasse einreichen und auf Rückerstattung warten. Das macht kaum jemand.

Der moderne Weg (über uns): Sie füllen einmalig einen Antrag auf Kostenübernahme aus und unterschreiben eine Abtretungserklärung. Damit erlauben Sie uns, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Wir schicken die Ware zu Ihnen, die Rechnung zur Kasse. Wir schöpfen dabei das Budget von 42 € bestmöglich für Sie aus. Wenn Sie weniger bestellen, verfällt der Restbetrag des Monats (er ist nicht ansparbar).

Häufiger Irrtum: "Technische Hilfsmittel"

Achtung: Duschhocker, Badewannenlifter, Rollatoren oder Pflegebetten gehören nicht in die 42-Euro-Pauschale. Diese müssen separat ärztlich verordnet (Rezept) und im Sanitätshaus beantragt werden. Auch Inkontinenzmaterial (Windeln, Vorlagen) wird über ein eigenes Rezept ("Rezept für Hilfsmittel") abgerechnet und belastet nicht Ihr 42-Euro-Budget für Desinfektion & Co. Sie können also beides parallel beziehen!

Schritt für Schritt: So beantragen Sie Ihre erste Pflegebox

Viele Menschen wissen, dass sie Anspruch haben – handeln aber nicht, weil der Antrag kompliziert wirkt. Mit der Odenwald PflegeBox dauert der gesamte Prozess unter 5 Minuten. So funktioniert es:

1
Pflegebox online zusammenstellen

Wählen Sie unter fertigen Pflegeboxen oder stellen Sie Ihre Box aus Einzelprodukten individuell zusammen – bis maximal 42 Euro monatlich. Die Auswahl können Sie jeden Monat kostenlos ändern.

2
Antrag online ausfüllen

Im letzten Schritt des Bestellvorgangs geben Sie Kontaktdaten, Versicherungsnummer und Pflegegrad an. Das sind alle Informationen, die wir benötigen. Keine langen Formulare, keine Papierstäpel.

3
Wir verhandeln mit Ihrer Pflegekasse

Mit Ihrer einmaligen Abtretungserklärung ermächtigen Sie uns, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Sie müssen nichts auslegen, keine Quittungen einreichen, keine Rückerstattungen verfolgen.

4
Lieferung frei Haus, monatlich wiederkehrend

Ihre Pflegehilfsmittel kommen innerhalb weniger Werktage neutral verpackt zu Ihnen nach Hause. Ab dem Folgemonat läuft die Lieferung automatisch, bis Sie eine Änderung wünschen oder den Anspruch beenden.

Häufige Fehler und Missverständnisse

In unserer täglichen Beratungspraxis begegnen uns immer wieder dieselben Irrtümer:

Falsch. Ab Pflegegrad 1 haben Sie vollen Anspruch auf die 42-Euro-Pauschale. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) und der Zuschuss zur Wohnraumanpassung (4.000 €). Das macht über 2.000 Euro jährlich – allein mit dem niedrigsten Pflegegrad.

Falsch. Für die 42-Euro-Pauschale nach § 40 SGB XI ist kein Arztrezept notwendig. Sie benötigen lediglich einen anerkannten Pflegegrad und häusliche Pflege durch eine Privatperson. Ein Rezept ist nur für technische Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett) über den Sanitätshändler nötig.

Leider nein. Die 42 Euro verfallen am Monatsende, wenn sie nicht genutzt wurden. Eine Übertragung auf den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer im Januar nicht bestellt, verliert dieses Budget unwiderruflich.

Die 42-Euro-Pauschale gilt ausschließlich bei häuslicher Pflege. Im vollstationären Pflegeheim besteht dieser Anspruch nicht, da das Heim die Versorgung übernimmt.

Gesetzliche Grundlage: § 40 SGB XI

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in § 40 Abs. 1 und 2 SGB XI gesetzlich verankert. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro. Die zugelassenen Produkte sind in der Anlage 2 des Hilfsmittelverzeichnisses unter Produktgruppe 54 gelistet und umfassen ausschließlich Hygiene- und Schutzartikel für die Pflegeperson.

Das Gesetz schreibt vor, dass Versicherte ihren Leistungserbringer frei wählen dürfen. Sie sind nicht an den Anbieter gebunden, den Ihre Krankenkasse vorschlägt. Die Odenwald Pflegebox ist als zugelassener Leistungserbringer berechtigt, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

OP

Odenwald PflegeBox – Pflegeberatung

Unser Team berät täglich Pflegebedürftige und Angehörige im Odenwald und Hessen. Alle Ratgeberinhalte stammen aus der Praxis und werden regelmäßig auf Aktualität geprüft.

Zuletzt aktualisiert: März 2026


Häufige Fragen (FAQ)

Nein, der Versand ist für Sie bei uns immer kostenfrei. Wir kalkulieren so, dass die gesamte Abwicklung in der Pauschale enthalten ist.

Sollte der Pflegegrad aberkannt werden oder der Pflegebedürftige ins Heim kommen bzw. versterben, endet der Anspruch sofort. Bitte informieren Sie uns kurz, wir stoppen die Lieferung dann umgehend. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Wir achten auf hohe Qualität (Apothekenstandard), nutzen aber oft Generika oder Großpackungen, um mit den 42 Euro auszukommen und Ihnen maximale Mengen bieten zu können. Bei Markenprodukten (z.B. Sterillium) sind die Mengen oft kleiner.
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